E-Berechtigung erteilen via SV-App

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten!

 

Ab 1. Jänner 2026 müssen alle Wahlärzte in Österreich das ELGA-System verwenden bzw. bespielen; 

Das heißt dass ab diesem Datum bei Rezeptbestellungen immer ihre E-Card bei mir "gesteckt" werden muss.

( Bisher war das nicht zwingend nötig).

Damit Sie ab 2026 nicht wegen jedem Rezept in die Ordination kommen müssen gibt es von der Sozialversicherung die Möglichkeit ihren behandelnden Arzt per " SV-APP" freizuschalten ( " E-Berechtigung).

Bei Hausbesuchen praktiziere ich das schon seit über einem Jahr; so sind alle verordneten Medikamente im ELGA-System einsehbar.

 

Ab 1.1.2026 müssten Sie, wenn Sie wie gewohnt telefonisch oder per SMS Medikamente rezeptieren lassen möchten, diese Freischaltung jeweils vor Bestellung mit Ihrer E-Card in dieser APP selbst durchführen.

In der Bestellung dann bitte vermerken dass die E-Berechtigung bereits erteilt wurde.

 

Um folgende APP geht es: 

https://play.google.com/store/apps/details?id=at.itsv.mobile.meinesvstatus&hl=de_AT

 

Ich empfehle sich bereits jetzt damit auseinanderzusetzen ; sinnvollerweise kann dieses Service bereits ab jetzt genutzt werden.

Die App ist einfach strukturiert und der Vorgang auch für ältere Personen leicht durchführbar.

 

Ohne vorherige E-Berechtigung ist ab 1.1.2026 die Ausstellung eines Rezeptes nur mehr mit E-Card vor Ort in der Ordination möglich.

 

Bleiben Sie gesund, 

 

Ordination Dr. Christian Wandschneider